Verein 06071-6039991 Vereinsheim 06071-2014646 info@viktoria-dieburg.de

Bei der letzten turnusmäßigen Tagung der Jugendtrainer wurde das Problem der Höchstspieldauer aufgegriffen. Hierzu einige Erläuterungen für alle:

In § 42 Nr. 1 Jugendordnung-HFV (JO) wird festgelegt, dass keine Jugendmannschaft (Juniorinnen oder Junioren) innerhalb eines Tages mehr als ein Spiel austragen darf. Gemäß § 40 Nr. 2 JO ist der Einsatz eines Junioren oder einer Juniorin in mehr als einem Spiel innerhalb eines Tages nicht statthaft. Nicht davon betroffen sind Junioren oder Juniorinnen, die eine zusätzliche Spielberechtigung in einer Herren- bzw. Frauenmannschaft (§§ 29, 30 JO) wahrnehmen.

Für Turniere gibt es aufgrund von § 42 Nr. 3 JO spezielle Durchführungsbestimmungen des Verbandsjugendausschusses (VJA). Im Wesentlichen wird dort festgelegt, dass bei Turnieren die Gesamtspielzeit an einem Tag die doppelte Normalspieldauer für die betroffene Altersklasse gemäß § 15 JO nicht überschreiten darf.

Der Passus „innerhalb eines Tages“  umfasst hier nach offizieller Auslegung des VJA nicht etwa den Zeitraum von 24 Stunden, gemeint ist vielmehr der Kalendertag. Beispielsweise darf ein Jugendspieler, der am Samstag, egal zu welcher Zeit, bereits gespielt hat, problemlos auch schon am Sonntagvormittag wieder spielen.

Sollte ein Jugendspieler zweimal an einem Tag eingesetzt worden sein, z. B. vormittags in der E2 und nachmittags in der E1, stellt dies einen Verstoß gegen die o. a. Bestimmung dar. Da hiervon aber weder die generelle Spielberechtigung noch die spezielle Einsatzberechtigung betroffen sind, handelt sich nur um einen so genannten Ordnungsverstoß, der gemäß § 18 Nr. 3 c Strafordnung-HFV (StO) mit einer relativ geringfügigen Verwaltungsstrafe (Geldstrafe) belegt werden kann. Eine Strafe für den betroffenen Spieler ist nicht vorgesehen. Auch die Spielverwertung wird nicht berührt.

Unabhängig von diesen Ausführungen ist in diesem Zusammenhang jedoch § 8 Nr. 2 JO-HFV zu beachten, wonach in unteren Mannschaften (z. B. B2, D2, E2, E3) der Einsatz von Spielern, die im vorherigen Pflichtspiel in einer höheren Mannschaft derselben Altersklasse eingesetzt worden sind, zahlenmäßig streng limitiert ist: Drei Spieler in 11er-Mannschaften, zwei Spieler in 9er-Mannschaften und ein Spieler in 7er-Mannschaften. Nach unten darf in allen Fällen jeweils nur um eine Stufe gewechselt werden (z. B. von der E1 zur E2 oder von der E2 zur E3, nicht aber direkt von der E1 zur E3).

Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmungen, fehlt dem betroffenen Spieler die Einsatzberechtigung. Das hat gemäß § 31 Nr. 4 StO den automatischen Spielverlust zur Folge. Außerdem kann gemäß § 31 Nr. 1 StO eine empfindliche Geldstrafe gegen den Verein verhängt werden, u. U. sogar mit weiteren Folgen gemäß § 31 Nr. 2 StO. Sofern bei dem Spieler selbst ein Verschulden angenommen wird, kann auch er gemäß § 19 StO für mindestens zwei Spiele gesperrt werden.

8 Nr. 2 JO bezieht sich nur auf Pflichtspiele. Spiele der F- und G-Junioren in der „Fair-Play-Runde“ einschließlich der Sichtungsrunde sind davon nicht erfasst.

Manfred Kähler

Translate »

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen