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Das „Corona-Kabinett“ der Hessischen Landesregierung hat in seiner Tagung vom 10. Juni etliche Lockerungen der bisherigen Einschränkungen beschlossen, die sich auch auf unseren Trainingsbetrieb im Fußball unmittelbar auswirken. Demnach kann ab dem 11. Juni auch wieder Wettkampftraining  („Kontaktsport“) ohne Beachtung der sonst geltenden Abstandsregelungen durchgeführt werden. Wie gehabt darf jede Trainingsgruppe maximal zehn Personen umfassen, in der Regel in einer Spielfeldhälfte.

Zu beachten sind dabei weiterhin die bestehenden „Hygiene-Regeln“ gemäß unseres diesbezüglichen Konzeptes.

Selbst Wettkampfsport, in unserem Fall also Fußballspiele, wäre nach den Lockerungsbeschlüssen wieder möglich. Ob und ggf. ab wann solche wieder durchgeführt werden dürfen, ist den einzelnen Sport-Fachverbänden überlassen. Für den Fußball kommen Spiele gegen Mannschaften anderer Vereine wegen der Beschränkung auf maximal zehn teilnehmende Personen vorerst ohnehin nicht infrage. Vor diesem Hintergrund könnte sich jedoch, selbstverständlich abhängig von der weiteren Entwicklung der Pandemie, die für den September erhoffte Wiederaufnahme des offiziell geregelten Spielbetriebs im Fußball als durchaus realistisch abzeichnen.

Auch Umkleide- und Duschräume dürfen wieder genutzt werden, doch ist dabei die „Fünf-Quadratmeter-Regel“ zu beachten, d. h. pro Person muss im jeweiligen Raum eine Fläche von fünf Quadratmetern zur Verfügung stehen. Das sollte für das Fußball-Training aufgrund der bei uns vorhandenen Umkleide- und Duschräume durch Aufteilung der Teilnehmer, ggf. bei abwechselnder Nutzung der Duschen, leicht einzuhalten sein. 

Für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb im Sport gilt gemäß offizieller Verlautbarung Folgendes im Einzelnen:

  • Ab dem 11. Juni werden auch die für den Sport geltenden Regelungen an die allgemeinen Kontaktbeschränkungen des Landes Hessen angeglichen. Demnach darf Kontaktsport unter Beachtung der Hygieneregeln mit bis zu zehn Personen durchgeführt werden.
  • Auch das bestehende Verbot des Wettkampfbetriebes im Amateurbereich wird für viele Sportarten aufgehoben. Die den Sportarten zugehörigen Sportfachverbände entscheiden dabei in eigener Zuständigkeit über die Wiederaufnahme des Wettkampfsports, sofern dieser unter Wahrung der Kontaktbeschränkungen möglich ist.
  • Somit kann Training und Wettbewerb unter Einhaltung von Hygieneregeln mit eingeschränkter Teilnehmerzahl neben anderen Sportarten beispielsweise auch im Fußball und Tischtennis wiederaufgenommen werden.
  • Auch die Umkleidekabinen und Duschen sowie Saunen dürfen wieder genutzt werden. Dafür gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei den Schwimmbädern (Fünf-Quadratmeter-Regelung).

Der Hessische Innenminister Peter Beuth, der auch für den Sport zuständig ist, bewertete die Lockerungen nach den Beschlüssen vom 10. Juni wie folgt: „Das ist ein großer Schritt für den Neubeginn des Sports in Hessen. Ab morgen dürfen bis zu zehn Personen gemeinsam wieder Kontaktsport ohne Mindestabstand ausüben. Körperbetonte Zweikämpfe sind damit wieder möglich. Dennoch gilt es, mit der neuen Situation verantwortungsvoll umzugehen und Hygiene- und Infektionsschutzstandards weiterhin zu beherzigen. Nicht notwendige Handshakes oder Umarmungen sollten zum Eigen- und Fremdschutz weiterhin unterbleiben. Das sollte in Corona-Zeiten eine Selbstverständlichkeit bleiben“.

Manfred Kähler

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