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In seiner virtuellen Tagung vom Donnerstag, 29. Oktober, hat der Verbandsvorstand (VV) des Hessischen Fußballverbandes (HFV), wie es angesichts der aktuellen Situation nicht anders zu erwarten war, einvernehmlich die komplette Aussetzung des Spielbetriebs im gesamten Verbandsgebiet bis mindestens zum Jahresende beschlossen. Die im Anhang beigefügte Online-Mitteilung des HFV enthält alle Aspekte, die bei der Tagung aufgegriffen wurden und letztlich zu diesem einschneidenden Beschluss geführt haben.

Einzelne Inhalte im Überblick:

Aussetzung des Spielbetriebs

Die vom VV beschlossene und verfügte Aussetzung des Spielbetriebs betrifft alle Amateur-Fußball-Mannschaften bis hin zur Hessenliga, unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer Liga oder Spielklasse sowie auch unabhängig von der Altersklasse (Herren, Frauen, Junioren und Juniorinnen). Erfasst davon sind auch Freundschaftsspiele und Turniere, die von Vereinen veranstaltet werden sollten. Vorerst gilt die Aussetzung bis zum Jahresende 2020.

Training in den Vereinen

Der gesamte Trainingsbetrieb in den Vereinen wird vorerst bis Ende November 2020 untersagt. Falls die politischen Vorgaben es zulassen, könnte demnach der Trainingsbetrieb ab Dezember wieder aufgenommen werden, wahrscheinlich aber nur unter strengen Auflagen.

Wiederaufnahme des Spielbetriebs

Der VV hofft , dass die Inzidenzwerte bis Januar 2021 so weit zurückgehen werden, dass nach der üblichen Winterpause wieder gespielt werden kann. Das aber muss abgewartet und vom VV zu gegebener Zeit neu bewertet werden. Auf jeden Fall wird den Vereinen vor der Wiederaufnahme des Spielbetriebs eine zweiwöchige Frist eingeräumt, um sich im Training darauf vorzubereiten.

Prognose

Wenn die Wiederaufnahme des Spielbetriebs im Frühjahr 2021 möglich sein sollte, müsste die Tatsache berücksichtigt werden, dass die Meisterschaftsrunden in den meisten Ligen zum Zeitpunkt der Aussetzung im besten Fall höchstens bis zur Hälfte der Hinrunde gespielt werden konnten. Es dürfte daher naheliegen, dass die Meisterschaftsrunden 2020/2021 in diesen Ligen nur im Ein-Runden-System, also ohne Rückspiele, fortgesetzt werden. Die rechtlichen Grundlagen für eine solche Festlegung durch den VV sind vorsorglich bereits geschaffen worden. Schon vor der Aussetzung angefallene Nachholspiele müssten natürlich auch in diesem Fall noch angesetzt werden.

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Manfred Kähler

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