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Punktabzüge für etliche Vereine – Schiedsrichter-Pflichtsoll bei uns erfüllt

Die Sorgen bei den Kreisschiedsrichterausschüssen sind in den letzten Jahren beständig größer geworden. Längst können vor allem die jüngeren Jugend-Spielklassen nicht mehr oder höchstens noch teilweise mit offiziellen Spielleitern besetzt werden. Aber auch  Spielen in den unteren Ligen der Herren können nicht immer Schiedsrichter zugeteilt werden. Die Nichterfüllung des Schiedsrichter-Pflichtsolls führt bei den betroffenen Vereinen zu Geldstrafen, im Wiederholungsfall aber auch zu oftmals empfindlichen Punktabzügen gemäß § 24 a Spielordnung des Hessischen Fußball-Verbandes.

Insgesamt vierzehn Vereinen des Fußballkreises Dieburg mussten laut den amtlichen Mitteilungen des Hessischen Fußball-Verbandes vom Januar 2018 in der laufenden Saison Punkte wegen fehlender Schiedsrichter abgezogen werden. Am heftigsten trifft der Punktabzug den A-Ligisten FV Eppertshausen (vier Punkte) und den Kreisoberligisten FC Viktoria Schaafheim (drei Punkte).

In der Kreisliga B sind folgende Vereine von Punktabzügen betroffen: GSV Gundernhausen (1), PSV Groß-Umstadt (1), TSV Klein-Umstadt (2), SV Sickenhofen (1) und TV Semd (1). Betroffene Vereine aus anderen Ligen: Germania Babenhausen (2), SV Dorndiel (1), FSV Groß-Zimmern (2), SV Hering (2), SV Heubach (1), TSV Langstadt (1) und TG Ober-Roden (1). Die Punkte werden jeweils der ersten Herrenmannschaft aberkannt.

Gemäß § 24 Nr. 1 Spielordnung muss jeder Verein Schiedsrichter wie folgt stellen:

Jeweils einen Schiedsrichter für jede Herrenmannschaft bzw. jede Frauenmannschaft, nicht gezählt werden hierbei Alte Herren sowie ggf. Freizeitmannschaften.

Einen weiteren Schiedsrichter muss jeder Verein für seine Jugendabteilung stellen (bezieht sich nur auf die Altersklassen A bis E, nicht also auf F und G). Hinzu kommt jeweils ein Schiedsrichter für jede A- oder B-Juniorenmannschaft, die von der Hessenliga an aufwärts bis zur Bundesliga spielt.

Bei Jugendspielgemeinschaften muss jeder einzelne der daran beteiligten Vereine über die gleiche Anzahl an Schiedsrichtern verfügen wie Vereine mit eigenständigem Jugendspielbetrieb.

Jeder Schiedsrichter wird nur dann auf das Pflichtsoll angerechnet, wenn er im Verlauf eines Spieljahres (01. Juli bis 30. Juni) an mindestens fünf Pflichtveranstaltungen (i. d. R. monatliche Tagungen oder spezielle Fortbildungsveranstaltungen, auch die jährliche Leistungsprüfung wird gezählt) teilgenommen und mindestens zwölf von fünfzehn zugeteilten Spielen tatsächlich geleitet hat.

Für unseren Verein sieht es diesbezüglich aktuell wie folgt aus:

Erfreulicherweise sind zu unseren drei aktiven Schiedsrichtern Klaus-Dieter Hamm, Kevin Engelstätter und Cihat Ötnü nach dem letzten Neulings-Lehrgang vom vergangenen September noch zwei Jungschiedsrichter hinzugekommen. Außerdem zeichnet sich für Juni 2018 der Wechsel eines weiteren aktiven Schiedsrichters von einem anderen Verein zu uns ab.

Selbstverständlich muss es weiterhin unser Ziel bleiben, immer wieder junge Leute an eine Tätigkeit als Schiedsrichter heranzuführen.

Manfred Kähler

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