Die Hessische Staatskanzlei hat die seit dem 07. Februar 2022 geltenden Regelungen für den Sportbetrieb unter freiem Himmel, einschließlich Fußball, bekanntgegeben. Demnach gilt für alle Sportveranstaltungen:
Regelungen für Sportlerinnen und Sportler auf öffentlichen und privaten Sportstätten unter freiem Himmel
- sportliche Nutzung (Training und Spiel) vollumfänglich erlaubt
- bisherige „2G-Regelung“ (doppelt geimpft oder genesen) ist aufgehoben
- keine Testpflicht für Teilnehmerinnen und Teilnehmer
- Impfstatus ist unerheblich
- keine Begrenzung der Personenzahl
- die Regelungen gelten auch für Trainerinnen und Trainer sowie Betreuerinnen und Betreuer
- Ausnahmen:
– in Kabinen und Duschräumen gilt weiterhin die „2G+-Regelung“ (doppelt geimpft plus Booster-Impfung oder tagesaktueller Test)
– gleiches gilt für Besprechungen und sonstige gemeinsame Aufenthalte im Vereinsheim
Regelungen für Zuschauer bei öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Fußballspielen unter freiem Himmel
- ab 11 bis 250 Personen
– „2G-Regelung“ (doppelt geimpft oder genesen)
– keine Maskenpflicht
– Abstands- und Hygienekonzept
- ab 251 Personen
– „2G+Regelung“ (doppelt geimpft plus Booster-Impfung oder tagesaktueller Test)
– durchgehende Maskenpflicht
– maximal 50 % Auslastung der vorhandenen Kapazität
– maximal 10000 Personen
Die vorstehenden Regelungen gelten bis zum 06. März 2022.
Manfred Kähler