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Die Hessische Staatskanzlei hat die seit dem 07. Februar 2022 geltenden Regelungen für den Sportbetrieb unter freiem Himmel, einschließlich Fußball, bekanntgegeben. Demnach gilt für alle Sportveranstaltungen:

Regelungen für Sportlerinnen und Sportler auf öffentlichen und privaten Sportstätten unter freiem Himmel

  • sportliche Nutzung (Training und Spiel) vollumfänglich erlaubt
  • bisherige „2G-Regelung“ (doppelt geimpft oder genesen) ist aufgehoben
  • keine Testpflicht für Teilnehmerinnen und Teilnehmer
  • Impfstatus ist unerheblich
  • keine Begrenzung der Personenzahl
  • die Regelungen gelten auch für Trainerinnen und Trainer sowie Betreuerinnen und Betreuer
  • Ausnahmen:

–          in Kabinen und Duschräumen gilt weiterhin die „2G+-Regelung“ (doppelt geimpft plus Booster-Impfung oder tagesaktueller Test)
–          gleiches gilt für Besprechungen und sonstige gemeinsame Aufenthalte im Vereinsheim

Regelungen für Zuschauer bei öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Fußballspielen unter freiem Himmel

  • ab 11 bis 250 Personen

–          „2G-Regelung“ (doppelt geimpft oder genesen)
–          keine Maskenpflicht
–          Abstands- und Hygienekonzept

  • ab 251 Personen

–          „2G+Regelung“ (doppelt geimpft plus Booster-Impfung oder tagesaktueller Test)
–          durchgehende Maskenpflicht
–          maximal 50 % Auslastung der vorhandenen Kapazität
–          maximal 10000 Personen

Die vorstehenden Regelungen gelten bis zum 06. März 2022.

 

Manfred Kähler

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