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Die erste Kammer des Kreisportgerichts Dieburg hat wie angekündigt am Dienstag, 12. Oktober, den vom GSV Gundernhausen verursachten Spielabbruch im Spiel bei unserer 1B vom 12. September verhandelt.

Wie es nach Lage der Dinge zu erwarten war, wurde vom Kreisportgericht festgestellt, dass der GSV Gundernhausen den Spielabbruch zu verantworten hat. Die Inhalte des Urteils sind im Wesentlichen:

Spielwertung: Das Spiel wird mit 2:0 (Spielstand zum Zeitpunkt des Abbruchs) für unsere 1B gewertet.

Dem GSV Gundernhausen werden darüber hinaus drei Punkte abgezogen sowie eine Geldstrafe von € 100,00 auferlegt.

Zwei Spieler des GSV wurden mit einer Sperre von zwei Spielen belegt. Ein weiterer Spieler war nicht zum Verhandlungstermin erschienen, was noch gesondert zu bewerten sein wird.

Durch die Gutschrift von drei Punkten sieht es für unsere 1B nicht mehr ganz so düster in der Tabelle aus. Bei nunmehr acht Punkten aus acht Spielen fällt die Bilanz der bisherigen Saisonspiele dennoch recht dürftig aus. Am kommenden Sonntag hat unsere 1B immerhin die Gelegenheit, durch einen Auswärtssieg beim FC Ueberau, der in der Tabelle hinter unserem Team rangiert, den Anschluss ans Mittelfeld herzustellen.

Manfred Kähler

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