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Der Titel unseres Newsletters vom 31. Oktober 2020 lautete: „Kein Fußball mehr bis zum Ende des Jahres (gemeint war natürlich das Jahr 2020)“. Das hat sich bekanntlich vollinhaltlich bewahrheitet und könnte sogar noch ergänzt werden: „Im Jahr 2021 läuft zumindest vorerst auch noch nichts“.

Immer deutlicher zeichnet sich ab, dass der aktuelle „Lock-Down“, der ursprünglich bis zum 10. Januar 2021 geplant war, deutlich ausgedehnt werden muss, wahrscheinlich bis zum 31. Januar, wenigstens aber zunächst bis zum 24. Januar. Keine Frage, dass danach auch nicht alle derzeit geltenden Regelungen wieder außer Kraft gesetzt werden können. Allenfalls in kleinen Schritten wird die eine oder andere Lockerung gewährt werden können. Zur Erinnerung: Beim Inzidenzwert von 35+ wurden seinerzeit im Oktober die Fußballspiele im gesamten Amateurbereich ausgesetzt. Einigermaßen realistisch werden wir frühestens ab Mitte Februar, eher sogar erst ab Anfang März, zu einen eingeschränkten Trainingsbetrieb wie im vergangenen Jahr vor den Sommerferien zurückkehren können.

Davon ausgehend, dass den Vereinen vor einem Neustart der Punktrunden eine Vorlaufzeit von drei Wochen im normalen Mannschaftstraining zugestanden werden soll (muss), kann derzeit kaum von einer Aufnahme des offiziellen Spielbetriebs vor Anfang April gerechnet werden, wobei auch zu beachten sein wird, dass am ersten April-Wochenende Ostern liegt, gefolgt von zwei Wochen Schulferien.

Zunächst im Verbandsvorstand gegenüber den Kreisfußballwarten, danach auch gegenüber dem Verbandsjugendausschuss, hat der für Rechtsfragen zuständige Vizepräsident des Hessischen Fußball-Verbandes Torsten Becker in Übereinstimmung mit dem Justiziariat verbindlich verkündet, dass von den im August 2020 verabschiedeten Durchführungsbestimmungen hinsichtlich der Spielsysteme in sämtlichen Ligen und Spielklassen (Herren, Frauen, Junioren und Juniorinnen) auf gar keinen Fall abgewichen werden kann. Folglich mussten die Verantwortlichen auf allen Verbandsebenen vorsorglich für die von ihnen betreuten Ligen und Spielklassen Terminpläne erstellen, basierend auf einem Neustart Anfang März bis hin zum Rundenende Mitte Juni, in Ligen ohne anschließende Aufstiegsspiele eventuell auch noch bis Ende Juni. Da von September bis etwa zum 20. Oktober2020 in den meisten Ligen maximal sechs oder sieben Spieltage ausgetragen werden konnten, blieb also noch eine entsprechend große Anzahl an Spieltagen zu bewältigen.

In einigen Ligen mit relativ geringen Mannschaftszahlen ließe sich das mit dieser Vorgabe (Start Anfang März) noch erträglich bewerkstelligen. Auf sehr große Ligen mit 18 oder sogar noch mehr Mannschaften würden selbst bei einem Neustart Anfang März überwiegend „englische Wochen“ zukommen.

Im Falle eines Saisonabbruchs könnte die im vergangenen Spieljahr 2019/2020 angewendete „Quotienten-Regelung“ zur Ermittlung von Auf- und Absteigern nur dann in Betracht kommen, wenn zum Zeitpunkt der Entscheidung wenigstens die Hinrunde abgeschlossen wäre. Folglich sind bei der Spielplangestaltung zunächst die Spieltage anzusetzen, die im Herbst komplett ausgefallen sind. Einzelne darüber hinaus noch ausgefallene Spiele müssten möglichst frühzeitig zusätzlich nachgeholt werden. Pokalrunden, die noch nicht abgeschlossen worden sind oder sogar noch gar nicht begonnen haben, können nicht stattfinden bzw. werden nicht mehr fortgesetzt.

Wenn aber tatsächlich erst im April neu gestartet werden kann, sind die verbliebenen Termine mit Hin- und Rückrunden in den meisten Ligen ganz einfach nicht mehr unterzubringen. Abhilfe könnte höchstens mit einer Umstellung auf das „Ein-Runden-System“ (also ohne Rückrunde) geschaffen werden. Hier müssten nur die noch ausstehenden Spiele der ursprünglich vorgesehenen Hinrunde terminiert werden. Eventuell könnte sich noch eine „Play-Off-Runde“ anschließen, in der die in der Tabelle auf den oberen Rängen stehenden Mannschaften Meisterschaft und Aufstieg unter sich ausspielen könnten, z. B. bei jeweils acht Mannschaften in „K.O.-Runden“ mit Viertelfinale, Halbfinale und Endspiel an drei Spieltagen. Ähnlich könnte auch zur Ermittlung der Absteiger verfahren werden.

Letzteres aber würde eine grundlegende Änderung der Spielsysteme bedeuten, die ja, wie oben erwähnt, bisher noch ausgeschlossen wird. Bei einem Neustart erst im April werden Präsidium und Verbandsvorstand nicht um eine Neubewertung der Situation herumkommen. Sollte eine Änderung der Spielsysteme auch dann noch ausgeschlossen werden, bliebe wohl nur noch die komplette Annullierung des Spieljahres 2020/2021. Kann das jemand allen Ernstes wollen?

Trotz der aktuell noch wenig rosigen Aussichten wünsche ich uns allen, dass der geregelte Spielbetrieb, wie auch immer, bald wieder gestartet werden kann, auch um uns wieder auf dem Sportplatz treffen und dort an guten Spielen erfreuen zu können.

Manfred Kähler

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